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Vertrag und Satzung
des Museum Liedtke Förderkreises e.V.
Einführung: Kunst
und Kreativität tragen zur Bewusstseinsentwicklung und Toleranz in
der Bevölkerung bei. Erst durch die Kreativität aller Menschen
werden wir die Probleme der Zukunft lösen und in Frieden, Freiheit
und Wohlstand leben. Kreativität reduziert die Armut, den
Terrorismus und die Kriegsgefahren und öffnet so einen Weg zu einer
Welt in Frieden für alle Menschen.
Bevölkerung + Kreativität = Weltfrieden
1. Der Zweck des
Museum Liedtke Förderkreis e.V. ist ausschließlich und unmittelbar,
die Kunst, das Kunstverständnis und die Kreativität der
Allgemeinheit zu fördern.
2. Mitglieder
können natürliche Personen und Unternehmen jedweder Rechtsform
werden. Der Verwaltungsratvorsitzende wählt alle drei Jahre einen
aus vier Personen bestehenden Verwaltungsrat, der den
Verwaltungsratvorsitzenden berät und unterstützt. Die Kündigung der
Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen erfolgen.
Der fristlose Ausschluss aus dem Museum ist möglich, wenn das
Mitglied gegenüber Dritten nicht ethisch handelt oder gegen die
Satzung verstößt. Der Sitz des Förderkreises ist: Schädestr. 16 in
06712 Zeitz.
3. Es wird ein
Jahresbeitrag von 64,- € erwartet. Für die noch in Ausbildung
befindlichen Mitglieder
( z.B. Schüler, Studenten, junge Künstler )
ist der Jahresbeitrag auf
25,- € reduziert.
Der entsprechende Nachweis für die Ermäßigung wird
auf dem Postwege an die genannte Förderkreis Adresse gerichtet.
Der jeweilige Mitglieds-Jahresbeitrag ist nach E-Anmeldung innerhalb
14 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen:
Museum Liedtke
Förderkreis e.V.
Volks- und Raiffeisenbank Zeitz e.G.'
BLZ 80063678
Kto. 521000
IBAN: DE71800636780000521000
BIC: GENODEF1ZTZ
4.Förderkreis-Mitglieder können über das Internet wissenschaftliche
Studien abfragen. Sie erhalten Kunstgutachten zu ermäßigten Preisen,
sowie freien Eintritt zu Veranstaltungen der Fundación Liedtke.
5. Sie erhalten
außerdem:
100% Nachlass auf den Eintritt der Liedtke Museen und jeweils 10 %
Nachlass auf Kunstmultiples und Originale, auf Künstlerbedarf, auf
museumseigene Seminare. Diese Vergütungen sind nur für
Förderkreismitglieder gültig. Mitglieder können darüber hinaus
Informationen und Einladungen über das Internet erhalten.
Die Kultureinkaufsgemeinschaft: Mitglieder gewähren sich
untereinander die niedrigsten Verkaufs- und Dienstleistungspreise,
die ihnen zum Zeotpunkt der Bestellung möglich sind.
6. Der
Gerichtsstand ist Zeitz.
7. Sollten sich
einzelne Absätze dieser Satzung als unwirksam erweisen, so wird
dadurch die Rechtsgültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
Die ungültigen Absätze werden in diesem Fall durch rechtsgültige
Absätze ersetzt, d.h. die wirtschaftlich den ersetzten Absätzen am
nächsten entsprechen.
8. Der
Förderkreisantragsteller beantragt hiermit, im Museum Liedtke
Förderkreis e.V. aufgenommen zu werden. Der elektronische Versand
dieses Antrages entspricht der Unterschrift des Antragstellers. Die
Bestätigung der Antragsannahme durch den Förderkreis erhält der
Antragsteller per Email. |